Hochschulzugang und akademische Anerkennung
Hochschulzugang
In Deutschland wird nach zwölf Schuljahren die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erworben. Sie berechtigt zum Studium an Universitäten und Fachhochschulen.
Für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger gilt grundsätzlich, dass Sie über einen Schulabschluss verfügen müssen, der Sie in Ihrem Heimatland dazu berechtigt, an einer Hochschule zu studieren. Zudem müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.
Anerkannte Sprachnachweise sind:
DSH - Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber
TestDaF - Test Deutsch als Fremdsprache
Goethe-Zertifikat C2: GDS - Sprachdiplom des Goethe-Instituts
DSD - Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe II
Es gilt zu berücksichtigen, dass der Hochschulzugang griechischer Kandidatinnen und Kandidaten in Deutschland nur dann gewährt werden kann, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
a) Sie sind Absolvent/in eines griechischen Lyzeums und Inhaber/in eines „Apolytirio“/Lyzeumabschlusses,
b) Sie haben an den Panhelladischen Prüfungen teilgenommen und verfügen über eine Zulassungsbescheinigung und eine allgemeine Zulassungsnote und
c) Ihre Zulassungsnote ist mindestens 10.
Das „Apolytirio“/Lyzeumabschluss allein stellt demnach keine ausreichende Qualifikation für den Hochschulzugang in Deutschland dar. Die Teilnahme an den Panhelladischen Prüfungen ist erforderlich. Dasselbe gilt für die Absolventen und Absolventinnen der griechischen Lyzeen in Deutschland.
Je nach Abschlussjahr oder Lyzeumstyp (Gesamt-, Berufs-, Technisches Lyzeum, Griechisches Lyzeum in Deutschland, Deutsche Schulen in Athen/Thessaloniki u.s.w.) und je nach gewählter Schwerpunktrichtung oder Gruppe kann es Unterschiede in den Zugangsbedingungen geben, die die erreichte Punktezahl, die Mindestnote oder die Prüfungsfächer betreffen. In der Datenbank anabin (https://anabin.kmk.org) der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) können Sie alle nötigen Informationen finden („Schulabschlüsse mit Hochschulzugang/Griechenland“).
Akademische Anerkennung
Will man in Deutschland weiterstudieren, sollte der gewünschte Studiengang ausgewählt und dann direkt an der jeweiligen Universität oder Hochschule angefragt werden, unter welchen Bedingungen eine Zulassung möglich ist. Verfügt man z.B. über einen Bachelor in Chemie und will einen deutschen Masterstudiengang im selben Fach aufnehmen, sollte man sich an die zuständige Fakultät wenden. Diese entscheidet über die Anerkennung des Bachelors. Um die fachlichen Leistungen zu bewerten, können Fakultäten ein Fachgespräch ansetzen.
Beratung zum Zulassungsverfahren bieten die Akademischen Auslandsämter oder Studienberatungsstellen der Hochschulen an. Auch Teilstudienleistungen, Studienzeiten oder einzelne Prüfungsergebnisse können anerkannt werden und sich positiv auf Ihre Einstufung in einem bestimmten Studienfach auswirken.
Akademische Grade können EU-Bürger in der verliehenen Form führen, es bedarf keiner Zustimmung.