Arbeiten in Deutschland

Staatangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen die Unionsbürgerschaft. Sie genießen die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit, Dienstleistungsfreiheit und Niederlassungsfreiheit. Griechische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer benötigen daher keine Arbeitserlaubnis, wenn sie in Deutschland einer Beschäftigung nachgehen wollen. Sie haben darüber hinaus für die Zeit der aktiven Arbeitssuche ein Aufenthaltsrecht in Deutschland. 

So wie jeder deutscher Staatsbürger müssen Unionsbürger mit ihrem gültigen Pass oder Personalausweis bei der zuständigen Meldebehörde ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland anmelden. Im Falle einer Beschäftigung muss die Steuererklärung bei dem dort ansässigem Finanzamt abgegeben werden. Sowohl die Steuern-, als auch die Sozialabgaben jedes Familienmitglieds werden an dieses abgeführt.

Mit der Meldebescheinigung und dem gültigen Pass oder Personalausweis können sich Unionsbürger bei der örtlichen Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Falls eine entsprechende Arbeitsstelle offen ist, können sie diese bei Eignung sowie erfolgreichem Bewerbungsverfahren umgehend annehmen. Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung werden die Beiträge zur Kranken- und Sozialversicherung direkt vom Bruttoarbeitslohn abgeführt. Bei einem so genannten Minijob (450 Euro Basis), werden keine Versicherungsbeiträge und Steuern angerechnet. Bei Mini- oder Teilzeitjobs können unproblematisch ergänzende SGB II-Leistungen beim zuständigen Jobcenter als „Aufstockungsleistungen“ beantragt werden,  wenn der Verdienst zum Lebensunterhalt nicht ausreicht, da hier die Arbeitnehmereigenschaft voll erfüllt ist.

Falls bereits eine Arbeitslosenmeldung und Arbeitslosenbezüge in Griechenland vorliegen, müssen sich griechische Staatsbürger vor ihrer Abreise aus Griechenland beim O.A.E.D. („o.c.f.\.“: Aufbauorganisation für die Beschäftigung des Arbeitspotentials) melden und einen Nachweis (so genanntes U2-Formular, ehem. E303) über die Höhe und Dauer der Unterstützungsleistungen anfordern. Mit dieser Bescheinigung können sie drei Monate (unter Umständen auch bis zu sechs Monaten) Leistungen aus Griechenland beziehen.

Für die Zeit der Arbeitsuche ist bei Ansprüchen auf Sozialleistungen folgendes zu beachten:

Deutschland hat im Sozialgesetzbuch (SGB) II einen Ausschluss von Arbeitslosengeld II („Hartz–IV“) für arbeitsuchende Unionsbürgerinnen und Unionsbürger vorgesehen. Ob dies europarechtlich zulässig ist, ist aus verschiedenen Gründen sehr umstritten. Viele Sozialgerichte wenden inzwischen den Ausschluss von Arbeitslosengeld für arbeitsuchende EU-Bürger nicht mehr an und sprechen Leistungen zu.

In den meisten Fällen wird argumentiert, dass nach der europäischen Verordnung zur Koordinierung von Sozialleistungen ein Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland bestehen kann. (Art. 4 und Art. 70 der VO 883/2004)

Wiederum halten andere Gerichte den von Deutschland 201 1 eingelegten Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabkommen für unzulässig. Das Fürsorgeabkommen enthält einen Anspruch auf Sozialleistungen auch für griechische Staatsangehörige in Deutschland. Wegen des Vorbehalts wird das Abkommen jedoch von den Behörden zurzeit nicht angewendet.

Wenn Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II vorliegt, ist also für die Zeit der aktiven Arbeitssuche daher in jedem Fall zu raten, SGB II- Leistungen beim JobCenter des Wohnorts zu beantragen. Notfalls sind Widerspruch und Klage einzureichen. In dringenden Fällen ohne jegliche Existenzgrundlage sollte Eilrechtsschutz beantragt werden. Dieser hat in den meisten Fällen Aussicht auf Erfolg. Eine grundsätzliche Klärung wird im Laufe des Jahres 201 4 erwartet, da sowohl bei dem Bundessozialgericht als auch beim Europäischen Gerichtshof Vorlageverfahren anhängig sind. Zulässig für griechische Staatsbürger ist in jedem Fall ein Antrag bei dem Sozialamt auf Sozialhilfe nach dem SGB XII, insbesondere wenn keine ausreichende Krankenversicherung vorliegt.

Weitere Informationen

Internet

 www.arbeitsagentur.de (Bundesagentur für Arbeit)

 www.ec.europa.eu/eures  (Europäisches Portal zur Arbeitssuche) 

www.zav.de/www.ba-auslandsvermittlung.de

(Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit)

 www.make-it-in-germany.com  (Willkommensportal für Arbeitssuchende)

 www.thejobofmylife.de 

(Vermittlung in Ausbildung oder Beschäftigung aus Europa nach Deutschland)

www.europass.cedefop.europa.eu (Transparenz von Qualifikationen in Europa)

www.eui-dwbo.de (Zweisprachige Informationen zum Arbeitslosen- und Sozialgeld)

www.diakonie.de (Informationen zu Sozialleistungen für Unionsbürger)