Anerkennung schulischer Qualifikationen
Für die beruflichen Möglichkeiten in Deutschland ist neben einer Berufsausbildung auch der Schulabschluss von Bedeutung. In manchen beruflichen Anerkennungsverfahren muss zusätzlich zur Ausbildungsqualifikation ein bestimmte Schulabschluss vorliegen, z.B. müssen Altenpfleger/innen einen mittleren Bildungsabschluss nachweisen.
Aber auch für andere Zwecke ist die Anerkennung des Schulabschlusses notwendig, z.B. um eine Ausbildung in Deutschland zu beginnen.
Die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen wird zentral von einer zuständigen Stelle durchgeführt, die bewertet, ob die Qualifikation mit einem deutschen Hauptschulabschluss oder einem mittleren Schulabschluss gleichgestellt werden kann. Falls jemand ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule beginnen will, wird hier geprüft, ob ein Hochschulzugang gewährt werden kann.
Ohne anerkannten Abschluss sind die beruflichen Aussichten in Deutschland sehr eingeschränkt. Falls eine Anerkennung nicht möglich ist, kann ein deutscher Schulabschluss nach dem Besuch von Kursen durch eine Externenprüfung erworben werden.
Hauptschulabschluss
Verlangt werden mindestens neun Schuljahre.
Das Zeugnis muss nachweisen, dass erfolgreich Unterricht in folgenden Fächern absolviert wurde:
• Muttersprache
• Mathematik
• naturwissenschaftliches Fach (z.B. Biologie, Chemie, Physik)
• sozialkundliches Fach (z.B. Geschichte, Politik)
Mittlerer Schulabschluss
Hierbei werden mindestens zehn Schuljahre verlangt. Das Zeugnis muss nachweisen, dass erfolgreich Unterricht in folgenden Fächern absolviert wurde:
• Muttersprache
• Mathematik
• naturwissenschaftliches Fach
• sozialkundliches Fach
• Fremdsprache
Falls diese Fächer nicht bestanden wurden oder die Schule weniger als neun Jahre besucht wurde, ist eine Schulische Anerkennung nur dann möglich, wenn zusätzlich eine Berufsausbildung vorgewiesen werden kann.