Wohnen
Wohnungssuche
In der Regel verläuft die Wohnungs- oder Haussuche in Deutschland über die Zeitung oder das Internet. Es ist sinnvoll, sich vorher bei Bekannten oder direkt bei der Zeitung zu erkundigen, an welchem Wochentag die Immobilienanzeigen erscheinen – häufig stehen sie in der Wochenendausgabe.
Viele Zeitungen stellen die Anzeigen aus ihrer Druckausgabe auch auf der Internetseite der Zeitung ein. Außerdem gibt es Internetseiten, die sich auf die Vermittlung von Wohnungen und Häusern spezialisiert haben. Solche Angebote können jedoch kostenpflichtig sein.
Hilfe vom Wohnungsamt
Das Wohnungsamt der Stadt oder der Gemeinde ist bei der Wohnungssuche behilflich. Häufig werden dort Wohnungen direkt vermittelt. Ist das nicht der Fall, können die Mitarbeitenden des Wohnungsamtes mit nützlichen Adressen und Informationen weiterhelfen.
Immobilienmakler
Bei der Wohnungs- oder Haussuche ist es auch möglich, die Hilfe von Immobilienmaklern in Anspruch zu nehmen. Diese vermitteln die geeigneten Objekte gegen Bezahlung. Kontaktadressen hierfür sind in den Branchenverzeichnissen und örtlichen Telefonbüchern zu finden.
Wohnsitz melden
Die neue Wohnung mit der entsprechenden Anschrift muss der zuständigen Meldebehörde, in der Regel dem Einwohnermeldeamt der Stadt, mitgeteilt werden. Bei einer verspäteten Meldung wird eventuell ein Bußgeld erhoben. (Außerdem kann eine verspätete Ummeldung unter Umständen negative Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus haben.) Manche Verwaltungen schreiben eine Frist von einer Woche vor.
Unterstützung vom Staat – Sozialwohnungen
In den meisten Städten und Gemeinden gibt es kostengünstigere Wohnungen, sogenannte Sozialwohnungen. Das sind Wohnungen, die mit staatlichen Mitteln gefördert werden. Um eine solche Wohnung mieten zu können, wird ein Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigt. Dieser kann bei der zuständigen Stadtverwaltung, meistens dem Wohnungsamt, beantragt werden. Der Wohnberechtigungsschein wird ausgestellt, wenn das Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Zu beachten ist, dass dieser nur befristet gilt und deshalb rechtzeitig eine Verlängerung beantragt werden muss.
Wohngeld
Mieter können in Deutschland einen Mietzuschuss beantragen. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf das sogenannte Wohngeld besteht, hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der Miete ab. (Mehrere Bundesländer bieten im Internet einen Wohngeldrechner an, mit dem berechnet werden kann, ob und wie viel Wohngeld jemandem zusteht.) Auch Eigentümern von Wohnungen
oder Häusern kann ein staatlicher Zuschuss gewährt werden, der sogenannte Lastenzuschuss.
Weitere Informationen und die nötigen Formulare können bei der Wohngeldbehörde der Stadtoder Gemeindeverwaltung eingeholt werden.
Miete und Mietrecht
Auskunft darüber, ob die Mietkosten für eine Wohnung angemessen sind, also den ortsüblichen Mietpreisen entsprechen, gibt der qualifizierte Mietspiegel. Dieser ist für jeden Wohnort verbindlich und beim zuständigen Wohnungsamt zu erhalten.
Mietvertrag
Der Mietvertrag regelt alle Details des Mietverhältnisses und ist sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter bindend – soweit die Regelungen gesetzlich zulässig sind. Er sollte deshalb genau geprüft werden, bevor er unterschrieben wird.
Vor Abschluss eines Mietvertrages sollten alle Einzelheiten geklärt sein:
• Höhe der Miete
• Höhe der Nebenkosten (insbesondere auch Heizkosten), Höhe der Kaution
• Mögliche Maklergebühren
• Mögliche Staffelmiete (eine Miete, die automatisch regelmäßig erhöht wird)
• Dauer des Mietvertrages (befristet oder unbefristet)
• Renovierungsverpflichtungen
Alle Vereinbarungen sollten schriftlich im Mietvertrag festgehalten werden.
Zusätzlich zum Mietvertrag muss oft ein sogenanntes Übergabeprotokoll unterschrieben werden. Mit der Unterschrift wird bestätigt, in welchem Zustand die Wohnung war, als sie übernommen wurde. Das Übergabeprotokoll sollte daher sehr genau gelesen werden. Für Mängel, die darin nicht vermerkt sind, könnte man später selbst verantwortlich gemacht werden. Der Vermieter verlangt üblicherweise als Sicherheit eine Kaution, um hiermit Reparaturen zu bezahlen oder Mietrückstände auszugleichen. Die Summe der Kaution darf höchstens so hoch sein wie drei Monatskaltmieten (Miete ohne Nebenkosten).
Nebenkosten
Neben den Kosten für die gemieteten Wohnräume (Grund- oder Kaltmiete) müssen Betriebskosten gezahlt werden – häufig auch Nebenkosten genannt –, die einmal pro Jahr abgerechnet werden. Zu diesen Kosten gehören z. B. die Kosten für Heizung und Wasser sowie Abwasser oder Müllgebühren. In der Regel wird ein bestimmter Betrag für die Nebenkosten jeden Monat im Voraus gezahlt. Am Ende eines Jahres erfolgt eine Abrechnung, bei der entweder eine Nachzahlung fällig oder eine Erstattung gebucht werden. Die Abrechnung der Nebenkosten sollte genau geprüft werden.
Zu Fragen über Pflichten und Rechte (etwa für Reparaturen) als Mieter, können der Mieterbund und die örtlichen Mietervereine gute Ansprechpartner sein. In vielen Städten haben sie Büros eingerichtet, an die man sich wenden kann. Allerdings sind ihre Angebote zum Teil kostenpflichtig.
Weitere Informationen zur Wohnungssuche
Vor Ort
• Stadt-, Gemeinde-, Kreisverwaltung: Wohnungsamt
• Tageszeitung
• Anzeigenblätter
• Makler (im Vermittlungsfall kostenpflichtig)
Internet
Weitere Informationen zum Mietrecht
Vor Ort
• Stadt-, Gemeinde- und Kreisverwaltung: Wohnungsamt
• Mietervereine (Mitgliedschaft kostenpflichtig)
• Hausverwaltung
• Vermieter
• Verbraucherzentralen