Kranken- und Sozialversicherung
Sozialversicherung
Die Sozialversicherung in Deutschland ist ein gesetzliches System für die soziale Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Sie bietet finanziellen Schutz bei Arbeitslosigkeit und Krankheit sowie Pflegebedürftigkeit. Auch die Rentenzahlung im Alter wird durch die Sozialversicherung abgedeckt. Die Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung und im Falle einer Berufstätigkeit als Arbeitnehmer bindend. Die Beiträge werden grundsätzlich vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte getragen und werden automatisch vom Lohn oder Gehalt in die Sozialversicherung abgeführt.
Eine Ausnahme hiervon bildet die gesetzliche Unfallversicherung, deren Beiträge vollständig von dem Arbeitgeber übernommen werden.
Krankenversicherung
Es gibt die gesetzliche wie auch die private Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet dem Versicherten und seiner Familie im Krankheitsfall weitgehende Sicherheit. Sie übernimmt daneben auch Kosten für die Gesundheitsvorsorge wie z. B. Zahnarzt oder Krebsvorsorge und für Rehabilitationsmaßnahmen. Sie kommt für die notwendige medizinische Hilfe auf und zahlt ein Krankengeld, wenn aufgrund von Arbeitsunfähigkeit der Lohn oder das Gehalt entfällt. Der Versicherungsnehmer zahlt je nach Leistung, die in Anspruch genommen wird, eine Zuzahlung. Wenn das versicherungspflichtige Einkommen eine bestimmte Höhe, die so genannte Beitragsbemessungsgrenze, übersteigt, ist man nicht mehr pflichtversichert und entscheidet eigenverantwortlich, wie die Absicherung erfolgt (durch private Versicherungen).
Eine Versicherungspflicht gilt in der Regel für:
• Beschäftigte
• Bezieher von Erwerbsersatzeinkünften (Arbeitslosengeld, Rente, Krankengeld,
Arbeitslosengeld II u. a.)
• Studierende
• Rentner und Rentenantragsteller
• bestimmte Familienangehörige von Pflichtversicherten
Pflegeversicherung
Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt die Zugehörigkeit zur sozialen Pflegeversicherung automatisch. Im Falle einer privaten Krankenversicherung mit Anspruch auf allgemeine Krankenhausleistungen, muss zusätzlich eine private Pflegeversicherung abgeschlossen werden.
Die Pflegeversicherung mindert das finanzielle Risiko bei Pflegebedürftigkeit. Sie unterstützt zudem auch die pflegenden Personen durch Beratung und Erstattung von Pflegeaufwendungen. Leistungen der Pflegeversicherung erhält man bei der häuslichen Pflege genau wie bei der stationären Pflege nur auf Antrag.
Arbeitslosenversicherung
Bei Arbeitslosigkeit nach einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung besteht auf Antrag die Möglichkeit, Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zu beziehen. Ob die hierfür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, prüft die Agentur für Arbeit.
Rentenversicherung
Die Rentenversicherung gibt finanzielle Sicherheit im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit. Ein Bezug von Altersrente setzt voraus, dass die Versicherten ein bestimmtes Alter erreicht haben und eine Mindestversicherungszeit vorweisen können. Sind beide Kriterien erfüllt, kann ein Rentenantrag gestellt werden.
Darüber hinaus gibt es noch weitere Möglichkeiten der Altersrente. Zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung ist oft auch eine private Vorsorge notwendig. Bei der privaten Altersvorsorge gibt es Angebote der staatlichen Förderung zur (so genannte Riester-Rente).
Weitere Informationen zur Krankenversicherung
Vor Ort
Krankenkassen und Versicherungsämter, Verbraucherzentralen
Internet
Weitere Informationen zur Pflegeversicherung
Vor Ort
Krankenkasse oder private Versicherung, Verbraucherzentralen
Internet
Weitere Informationen zur Arbeitslosenversicherung
Vor Ort
Agentur für Arbeit, Jobcenter
Internet
Weitere Informationen zur Rentenversicherung
Vor Ort
Versicherungsträger, Stadt-, Gemeinde-, Kreisverwaltung: Versicherungsamt,
Verbraucherzentralen
Internet
Quellen