Änderungen bei der Sozialhilfe für EU-Ausländer in Deutschland

Laut einem neuen Gesetzentwurf, der bereits von dem Bundeskabinett beschlossen wurde, dürfen EU-MigrantInnen in Deutschland, die entweder arbeitslos sind oder noch keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben, erst nach fünf Jahren nach ihrem Zuzug Sozialhilfe bekommen.

Diese neue Entwicklung korrigiert in der Praxis das entsprechende Urteil von dem Bundessozialgericht ab, das vorsah, dass die EU-BürgerInnen über einen Anspruch auf die Sozialleistungen in Deutschland verfügten, wenn sie mindestens sechs Monate lang aufgehalten haben

„Wer hier lebt, arbeitet und Beiträge zahlt, der hat auch einen berechtigten Anspruch auf Leistungen aus unseren Sozialsystemen“ hat die Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) erklärt. EU-AusländerInnen hätten aber Zugang zu den Sozialleistungen ihrer Heimatländer.

Darüber hinaus könnten arbeitslose EU-Ausländer laut dem Gesetzentwurf für die Dauer von einem Monat einmalige Überbrückungsleistungen etwa für Essen und Unterkunft erhalten. Zudem könnten sie für die Rückreisekosten in ihr Heimatland ein Darlehen bekommen.